I. Geltungsbereich
Verträge mit Malamoon Kids und Vermieter werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im einzelnen etwas anderes vereinbart
wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom
Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
II. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch An- gebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit
einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Widerruf Mietverhältnis: 1. Tauf und festlicher Kleidung:
Das Mietverhältnis kann 7 Tage vor Mietdauer kostenlos widerrufen werden. Erfolgt ein Widerruf nach der 7 Tagenfrist, ist der halbe Mietpreis, für die vereinbarte Zeit fällig. Erfolgt kein Widerruf, entstehen die kompletten Mietkosten für die Mietzeit.
2. Neugeborenkleidung/Schlafsäcke: Widerruf ist jederzeit möglich.
3. Das Mietverhältnis kann 7 Tage vor Mietdauer kostenlos widerrufen werden. Erfolgt ein Widerruf nach der 7 Tagenfrist, ist der halbe Mietpreis, für die vereinbarte Zeit fällig. Erfolgt
kein Widerruf, entstehen die kompletten Mietkosten für die Mietzeit.
1. Abholung
Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im voraus per
Überweisung oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im voraus per Überweisung oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per
Überweisung zu entrichten.
Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
2. Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist bei Lieferung bei
dem verbindlichen Liefer- termin in bar zu entrichten.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei
Lieferung im voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.
Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3. Lieferung mit Installation
Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation (Fahrradanhängerkupplung, Faltpavillon), gilt II. 2. dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt
durch den Vermieter bei Lieferung.
III. Bestimmungen bei Übergrabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel
fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.
Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder be- seitigen zu lassen und die hierbei
entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter
Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
IV. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen
Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen.
ENDE DES AUSZUGES